Allgemeine Geschäftsbedingungen

für eine Zusammenarbeit mit one - 2 - one Personal Training Stand Dezember 2020

§1Allgemeines

Diese Vereinbarung ist an keine Mindestlaufzeit gebunden sofern Vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Alle Dienstleistungen vom Personal Trainer Olaf Heinrich unterliegen in vollem Umfang der nachstehenden Vereinbarung, vorausgesetzt, diese wurde nicht durch anderweitig individuelle Vereinbarungen ergänzt oder abgeändert.

§2Leistungen, Entgelte, Zahlungsbedingungen

1. one - 2 - one Personal Training Olaf Heinrich verpflichtet sich zu einer individuellen Beratung und Betreuung der Klienten im Rahmen der vereinbarten barten Trainings- und Gesundheitsbetreuung.

2. Vor Beginn des Trainings werden Trainingsinhalte und- ziele in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt. Darüber hinaus werden die Art sowie der Umfang und die Örtlichkeiten der Trainingseinheiten mit dem Klienten abgestimmt.

3. Im Rahmen der vereinbarten Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen steht der Personal Trainer Olaf Heinrich dem Klienten auch außerhalb der Trainingszeiten von Montag bis Samstag in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr per E-Mail oder telephonisch zur Verfügung. Ein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit vom Personal Trainer Olaf Heinrich ist hieraus nicht abzuleiten.

4. Die Dauer einer Personal Trainingseinheit beträgt 60 Minuten, darüber hinaus gehende Trainingseinheiten werden prozentual auf 15 Minuten verrechnet. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden. Zum Anfang eines neuen Abrechnungszeitraumes behält sich der Personal Trainer Olaf Heinrich eine Anpassung der Entgelte vor. Mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der geänderten Entgelte werden diese dem Klienten postalisch oder per E-Mail mitgeteilt.

5. Der Klient erhält über die zu zahlenden Entgelte eine schriftliche oder elektronische erstellte Rechnung. Das Honorar versteht sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6. Die Zahlung der Entgelte erfolgt per Zahlung auf ein PayPal-Konto, durch Überweisung auf das auf der Rechnung genannte Konto oder in Bar gegen Quittung an den Personal Trainer Olaf Heinrich. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von drei Werktagen nach Rechnungsstellung zu zahlen, wenn schriftlich nicht anders vereinbart wurde. Danach entstehen die gesetzlichen Verzugskosten, welche vom Klienten im vollen Umfang zu zahlen sind!

7. Bei Buchung von Einzeltrainings über Hotels/ Kooperationspartner ist das zu zahlende Entgelt vor bzw. direkt im Anschluss an das Training auf ein PayPal Konto oder in bar gegen Quittung zu entrichten.

8. Leistungen, die von Kooperationspartnern oder anderen Dienstleistern (Bsp. Leistungsdiagnostikern, Ärzten, Physiotherapeuten, Ernährungsberatern, etc.) in Anspruch genommen werden, sind nicht im Entgelt für das Personal Training enthalten. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Klient selbst und sind von diesem direkt an den jeweiligen Dienstleister zu entrichten.

9. Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten zusätzliche Kosten (bspw. für Sporthallen, Kletterhallen, Hallenbäder, Sportanlagen, etc.) sind diese vom Klienten in vollem Umfang zu tragen.

§3Haftungsbeschränkungen und Schadenersatzansprüche

1. Der Anamnesebogen ist vor Beginn der ersten Trainingseinheit vollständig auszufüllen. Um Ihre Gesundheit nicht zu gefährden ist dies obligatorisch. Als Personal Trainer unterliege ich der Schweigepflicht.

2. Der Kunde verpflichtet sich, dem Personal Trainer Olaf Heinrich jedes Unwohlsein sowie jede Art von Schmerz unverzüglich mitzuteilen.

3. Gegenüber dem Klienten schließt Personal Trainer Olaf Heinrich jede Haftung für einen Sach- und/ oder Personenschaden aus, die nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Personal Trainer Olaf Heinrich sowie auch etwaiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Sowohl vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche sind von der vorausstehenden Haftungsbeschränkung betroffen.

4. Die Klienten haben sich selbstverantwortlich gegen Schäden, im Rahmen des Trainings auftreten können, zu versichern. Dieses betrifft auch den direkten Weg zum und vom Trainingsort. Der Personal Trainer Olaf Heinrich haftet nicht für allgemeine Risiken (z.B. Verstauchungen, Erkältungen, verschmutzte oder beschädigte Ausrüstung), die mit der Ausübung der gewünschten Sportart oder Trainingsweise einhergehen. Daraus entstehende Sach- und Personenschäden sind grundsätzlich selbst zu tragen.

5. Dem Klienten ist bewusst, das körperliche Betätigung jeglicher Art und Umfang potentielle Gefahren in sich birgt, auch wenn alle Risikofaktoren auf ein Minimum begrenzt werden, verpflichten sich der Personal Trainer Olaf Heinrich den Klienten sorgfältig auf verwendete Gerätschaften einzuweisen und ihn über mögliche Gefahren im Umgang mit den Trainingshilfsmitteln aufzuklären.

6. Werden von den Klienten Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen vom Personal Trainer Olaf Heinrich vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch genommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Der Personal Trainer Olaf Heinrich übernehmt keine Verantwortung oder Gewährleistung für Leistungen oder Waren, jene die Klienten von diesen in Anspruch genommen haben.

7. Um evtl. gesetzliche Haftungsansprüche des Klienten zu genügen besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Personal Trainer Olaf Heinrich.

§4Verhinderung

1. Um ein effektives Training zu ermöglichen, bitte ich um pünktlichen Trainings- beginn. Optimal 10 min vorher umgezogen & bereit. Damit Ihnen keine unnötigen Kosten entstehen oder Ihr Trainingstermin entfällt, bitte ich um Absage Ihres Personal Trainings bis spätestens 24 Stunden vor dem Trainingstermin (Ausnahmen sind Krankheit & Unfall, jenes aber zu belegen ist). Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe in Rechnung gestellt. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz oder Erstattung der Versäumten Trainingseinheiten.

2. Außentermine können wegen schlechten Wetters nur nach vorhergehender Absprache mit dem Personal Trainer bis 24 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt werden.

3. In Ausnahmefällen (Urlaub, Krankheit, etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung über- nehmen. Ist dieses nicht möglich können Bereits gezahlte Trainingseinheiten gutgeschrieben werden. Eine Erstattung bereits geleisteter Entgelte erfolgt nicht.

§5 Datenschutz

§6Vertragsbeginn und -ende

1. Die Maßnahmen sind mit dem Ausfüllen und Unterzeichnen der Trainingsvereinbarung und des Anamnesebogens rechtskräftig. Die AGB´s des Personal Trainers Olaf Heinrich werden dadurch anerkannt.

2. Sowohl der Klient als auch der Personal Trainer können das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen. Zur Wirksamkeit bedarf die Kündigung ausschließlich der Schriftform per Brief oder signierter E-Mail. Die Kündigungszeit beträgt 4 Wochen zum Ablauf des gebuchten Paketes. Wird das Paket bzw. die Leistungen des Personal Trainer Olaf Heinrich nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich die Leistung um das zuvor angeschlossene Paket und Zeitraum. Bei Vorauszahlung der Leistungen werden zu viel gezahlte Leistungen erstattet.

3. Kommt der Klient mit einer Zahlung gem. § 2.6 um mehr als 7 Tagen in Verzug, so kann der Personal Trainer Olaf Heinrich den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen. Weitere Schritte und Ansprüche bleiben ihm vorbehalten.

§7Schlussbestimmung

Sollte eine Klausel dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, betrifft dies nicht die übrige Wirksamkeit der Vereinbarung. Die ungültige Klausel soll so ausgelegt werden, wie es den wechselseitigen Interessen der Parteien am nächsten kommt.