
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für eine Zusammenarbeit mit one - 2 - one Personal Training Stand Dezember 2020
§1
Allgemeines
Diese Vereinbarung ist an keine Mindestlaufzeit gebunden sofern Vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Alle Dienstleistungen vom Personal Trainer Olaf Heinrich unterliegen in vollem Umfang der nachstehenden Vereinbarung, vorausgesetzt, diese wurde nicht durch anderweitig individuelle Vereinbarungen ergänzt oder abgeändert.
§2
Leistungen, Entgelte, Zahlungsbedingungen
1.
one - 2 - one Personal Training Olaf Heinrich verpflichtet sich zu einer individuellen
Beratung und Betreuung der Klienten im Rahmen der vereinbarten barten
Trainings- und Gesundheitsbetreuung.
2.
Vor Beginn des Trainings werden Trainingsinhalte und- ziele in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt. Darüber hinaus werden die Art sowie
der Umfang und die Örtlichkeiten der Trainingseinheiten mit dem Klienten
abgestimmt.
3.
Im Rahmen der vereinbarten Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen steht der
Personal Trainer Olaf Heinrich dem Klienten auch außerhalb der Trainingszeiten
von Montag bis Samstag in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr per E-Mail oder
telephonisch zur Verfügung. Ein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit vom
Personal Trainer Olaf Heinrich ist hieraus nicht abzuleiten.
4.
Die Dauer einer Personal Trainingseinheit beträgt 60 Minuten, darüber hinaus
gehende Trainingseinheiten werden prozentual auf 15 Minuten verrechnet.
Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden. Zum
Anfang eines neuen Abrechnungszeitraumes behält sich der Personal Trainer
Olaf Heinrich eine Anpassung der Entgelte vor. Mindestens 30 Tage vor
Inkrafttreten der geänderten Entgelte werden diese dem Klienten postalisch
oder per E-Mail mitgeteilt.
5.
Der Klient erhält über die zu zahlenden Entgelte eine schriftliche oder
elektronische erstellte Rechnung. Das Honorar versteht sich zzgl. der
gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.
Die Zahlung der Entgelte erfolgt per Zahlung auf ein PayPal-Konto, durch Überweisung auf das auf der Rechnung genannte Konto oder in Bar gegen Quittung an
den Personal Trainer Olaf Heinrich. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von drei
Werktagen nach Rechnungsstellung zu zahlen, wenn schriftlich nicht anders
vereinbart wurde. Danach entstehen die gesetzlichen Verzugskosten, welche
vom Klienten im vollen Umfang zu zahlen sind!
7.
Bei Buchung von Einzeltrainings über Hotels/ Kooperationspartner ist das zu
zahlende Entgelt vor bzw. direkt im Anschluss an das Training auf ein PayPal
Konto oder in bar gegen Quittung zu entrichten.
8.
Leistungen, die von Kooperationspartnern oder anderen Dienstleistern (Bsp.
Leistungsdiagnostikern, Ärzten, Physiotherapeuten, Ernährungsberatern, etc.)
in Anspruch genommen werden, sind nicht im Entgelt für das Personal
Training enthalten. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Klient selbst
und sind von diesem direkt an den jeweiligen Dienstleister zu entrichten.
9.
Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten zusätzliche Kosten (bspw. für
Sporthallen, Kletterhallen, Hallenbäder, Sportanlagen, etc.) sind diese vom
Klienten in vollem Umfang zu tragen.
§3
Haftungsbeschränkungen und Schadenersatzansprüche
1.
Der Anamnesebogen ist vor Beginn der ersten Trainingseinheit vollständig
auszufüllen. Um Ihre Gesundheit nicht zu gefährden ist dies obligatorisch.
Als Personal Trainer unterliege ich der Schweigepflicht.
2.
Der Kunde verpflichtet sich, dem Personal Trainer Olaf Heinrich jedes
Unwohlsein sowie jede Art von Schmerz unverzüglich mitzuteilen.
3.
Gegenüber dem Klienten schließt Personal Trainer Olaf Heinrich jede Haftung
für einen Sach- und/ oder Personenschaden aus, die nicht durch eine grob
fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Personal Trainer Olaf Heinrich
sowie auch etwaiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Sowohl vertragliche wie
auch außervertragliche Ansprüche sind von der vorausstehenden Haftungsbeschränkung
betroffen.
4.
Die Klienten haben sich selbstverantwortlich gegen Schäden, im Rahmen des
Trainings auftreten können, zu versichern. Dieses betrifft auch den direkten Weg
zum und vom Trainingsort. Der Personal Trainer Olaf Heinrich haftet nicht für
allgemeine Risiken (z.B. Verstauchungen, Erkältungen, verschmutzte oder
beschädigte Ausrüstung), die mit der Ausübung der gewünschten Sportart
oder Trainingsweise einhergehen. Daraus entstehende Sach- und Personenschäden
sind grundsätzlich selbst zu tragen.
5.
Dem Klienten ist bewusst, das körperliche Betätigung jeglicher Art und Umfang
potentielle Gefahren in sich birgt, auch wenn alle Risikofaktoren auf ein
Minimum begrenzt werden, verpflichten sich der Personal Trainer Olaf Heinrich
den Klienten sorgfältig auf verwendete Gerätschaften einzuweisen und ihn
über mögliche Gefahren im Umgang mit den Trainingshilfsmitteln aufzuklären.
6.
Werden von den Klienten Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen
vom Personal Trainer Olaf Heinrich vermittelten Firmen oder Personen in
Anspruch genommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Der Personal
Trainer Olaf Heinrich übernehmt keine Verantwortung oder Gewährleistung
für Leistungen oder Waren, jene die Klienten von diesen in Anspruch
genommen haben.
7.
Um evtl. gesetzliche Haftungsansprüche des Klienten zu genügen besteht eine
Betriebshaftpflichtversicherung von Personal Trainer Olaf Heinrich.
§4
Verhinderung
1.
Um ein effektives Training zu ermöglichen, bitte ich um pünktlichen Trainings-
beginn. Optimal 10 min vorher umgezogen & bereit. Damit Ihnen keine unnötigen
Kosten entstehen oder Ihr Trainingstermin entfällt, bitte ich um Absage Ihres
Personal Trainings bis spätestens 24 Stunden vor dem Trainingstermin
(Ausnahmen sind Krankheit & Unfall, jenes aber zu belegen ist). Andernfalls
wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe
in Rechnung gestellt. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz oder Erstattung
der Versäumten Trainingseinheiten.
2.
Außentermine können wegen schlechten Wetters nur nach vorhergehender
Absprache mit dem Personal Trainer bis 24 Stunden vor Trainingsbeginn
abgesagt werden.
3.
In Ausnahmefällen (Urlaub, Krankheit, etc.) kann nach vorheriger Absprache
mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung über-
nehmen. Ist dieses nicht möglich können Bereits gezahlte Trainingseinheiten
gutgeschrieben werden. Eine Erstattung bereits geleisteter Entgelte erfolgt
nicht.
§5
Datenschutz
§6
Vertragsbeginn und -ende
1.
Die Maßnahmen sind mit dem Ausfüllen und Unterzeichnen der Trainingsvereinbarung
und des Anamnesebogens rechtskräftig. Die AGB´s des Personal Trainers Olaf
Heinrich werden dadurch anerkannt.
2.
Sowohl der Klient als auch der Personal Trainer können das Vertragsverhältnis
jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen. Zur
Wirksamkeit bedarf die Kündigung ausschließlich der Schriftform per Brief oder
signierter E-Mail. Die Kündigungszeit beträgt 4 Wochen zum Ablauf des gebuchten
Paketes. Wird das Paket bzw. die Leistungen des Personal Trainer Olaf Heinrich
nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich die Leistung um das
zuvor angeschlossene Paket und Zeitraum. Bei Vorauszahlung der Leistungen
werden zu viel gezahlte Leistungen erstattet.
3.
Kommt der Klient mit einer Zahlung gem. § 2.6 um mehr als 7 Tagen in
Verzug, so kann der Personal Trainer Olaf Heinrich den Vertrag außerordentlich
mit sofortiger Wirkung kündigen. Weitere Schritte und Ansprüche bleiben ihm
vorbehalten.
§7
Schlussbestimmung
Sollte eine Klausel dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, betrifft dies nicht die übrige Wirksamkeit der Vereinbarung. Die ungültige Klausel soll so ausgelegt werden, wie es den wechselseitigen Interessen der Parteien am nächsten kommt.